Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.10.1993, Az.: BVerwG 4 C 5/93
Außenbereich; Aussichtslage; Schutzwürdige Abwehrposition; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Innenbereich
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 28.10.1993
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 5/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13355
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Saarlouis 18.07.1990 - 2 K 129/90
- VG Saarlouis 18.07.1991 - 2 K 129/90
- OVG Saarland - 10.11.1992 - AZ: 2 R 41/91
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BRS 1993, 459-465
- BauR 1994, 354-358 (Volltext mit amtl. LS)
- DVBl 1994, 697-699 (Volltext mit amtl. LS)
- IBR 1994, 387 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
- NJW 1994, 2970 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1994, 686-688 (Volltext mit amtl. LS)
- ZfBR 1994, 142-144 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Grundstückseigentümer erlangt gegenüber dem Nachbarn eine schutzwürdige Abwehrposition nicht allein dadurch, daß die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentliche Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist.
2. Der Eigentümer eines Grundstücks im Innenbereich kann gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück im Außenbereich genehmigten Bebauung Rücksichtnahme auf seine Interessen im Rahmen einer Abwägung mit den Interessen des Nachbarn nur insoweit verlangen, als er über eine schutzwürdige Abwehrposition verfügt.