Bundessozialgericht
Urt. v. 22.06.1976, Az.: 8 RU 146/75
Essenseinnahme; Nebenverrichtung; Weg zur Betriebskantine; Unfallversicherungsschutz; Betriebseinrichtung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 22.06.1976
- Aktenzeichen
- 8 RU 146/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10833
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Amtlicher Leitsatz
Auch eine mit der Esseneinnahme zusammenhängende Nebenverrichtung (hier: Weg zum und vom Essen in der Betriebskantine) ist grundsätzlich unversichert, es sei denn, daß ausnahmsweise eine - objektiv gefährliche - Betriebseinrichtung (hier: Drehtür der Kantine) den Unfall wesentlich mitverursacht hat.