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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.06.1976, Az.: 8 RU 146/75

Essenseinnahme; Nebenverrichtung; Weg zur Betriebskantine; Unfallversicherungsschutz; Betriebseinrichtung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.06.1976
Aktenzeichen
8 RU 146/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10833
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Auch eine mit der Esseneinnahme zusammenhängende Nebenverrichtung (hier: Weg zum und vom Essen in der Betriebskantine) ist grundsätzlich unversichert, es sei denn, daß ausnahmsweise eine - objektiv gefährliche - Betriebseinrichtung (hier: Drehtür der Kantine) den Unfall wesentlich mitverursacht hat.