Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.11.1969, Az.: VI ZR 62/68
Zahlungsverpflichtung; Verjährung; Verkehrsunfallschaden; Schadensersatzansprüche
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.11.1969
- Aktenzeichen
- VI ZR 62/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10982
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1970, 177-179 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Wer nicht nur seine Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach anerkannt, sondern sich darüber hinaus auch noch zum Ersatz regelmäßig wiederkehrender künftiger Leistungen (hier: gemäß § 1542 RVO übergegangene Ansprüche von SVT) verpflichtet hat, kann sich hinsichtlich der Ansprüche auf solche Ersatzleistung auf den Eintritt der Verjährung nicht berufen.
2. Verhandlungen über die Regulierung eines Verkehrsunfallschadens mit dem nach § 2 PflVG von der Versicherungspflicht befreiten Halter des unfallbeteiligten KFZ erstrecken sich im Zweifel auch auf die Schadenersatzansprüche gegen den berechtigten Fahrer.