Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.11.1969, Az.: VI ZR 62/68

Zahlungsverpflichtung; Verjährung; Verkehrsunfallschaden; Schadensersatzansprüche

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.11.1969
Aktenzeichen
VI ZR 62/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10982
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1970, 177-179 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wer nicht nur seine Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach anerkannt, sondern sich darüber hinaus auch noch zum Ersatz regelmäßig wiederkehrender künftiger Leistungen (hier: gemäß § 1542 RVO übergegangene Ansprüche von SVT) verpflichtet hat, kann sich hinsichtlich der Ansprüche auf solche Ersatzleistung auf den Eintritt der Verjährung nicht berufen.

2. Verhandlungen über die Regulierung eines Verkehrsunfallschadens mit dem nach § 2 PflVG von der Versicherungspflicht befreiten Halter des unfallbeteiligten KFZ erstrecken sich im Zweifel auch auf die Schadenersatzansprüche gegen den berechtigten Fahrer.