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Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.07.1973, Az.: IV R 198/68

Berufung des FA-Vorstehers; Klage des FA-Vorstehers; Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses; Schlechterstellung des Steuerpflichtigen; Einspruch

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
24.07.1973
Aktenzeichen
IV R 198/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10583
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 110, 229 - 232
  • BStBl II 1973, 823
  • DStR 1973, 703 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die nach § 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO zulässige Berufung (Klage) des FA-Vorstehers gegen eine für den Steuerpflichtigen günstige Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses kann nicht zu einer Schlechterstellung des Steuerpflichtigen über den mit dem Einspruch angegriffenen Steuerbescheid hinaus führen.