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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.09.1982, Az.: 7 AZR 147/80

Befristetes Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.09.1982
Aktenzeichen
7 AZR 147/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10230
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stuttgart 09.10.1979 - 12 Ca 480/79
LAG Stuttgart 01.02.1980 - 5 Sa 121/79

Fundstellen

  • BAGE 40, 176
  • BAGE 40, 177 - 183
  • JR 1984, 88
  • JZ 1983, 269-270
  • NJW 1983, 1444-1446 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Arbeitsverhältnis mit einem Lehrer kann bis zum Bestehen der Zweiten Staatsprüfung wirksam befristet werden. Eine sich daran anschließende weitere Befristung bis zum Ende des Schuljahres ist möglich, um einen Lehrerwechsel vor dem Ende des Schuljahres im Interesse eines kontinuierlichen Unterrichts für die Schüler möglichst zu vermeiden.

2. Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lehrern ist auch im Hinblick auf den künftig sinkenden Bedarf an Lehrkräften möglich, wenn dazu eine genaue Bedarfsprognose gegeben wird.