Bundesgerichtshof
Beschl. v. 11.07.1986, Az.: 3 StR 269/86
Notwehrexzeß; Angriff; Intensität; Wiederholung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.07.1986
- Aktenzeichen
- 3 StR 269/86
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1986, 11892
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1987, 20
- StV 1987, 59-60
Redaktioneller Leitsatz
Notwehrexzeß solange anwendbar, wie die Notwehrlage und Angriffsgefahr noch andauern. Dies gilt auch für den Fall, daß die Intensität des Angriffs schon nachgelassen hat oder eine die Gefahr der unmittelbare Wiederholung des Angriffs existiert.