Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.06.1992, Az.: 5 StR 175/92
Beweiserhebung; Prozessualer Hinweis durch den Tatrichter; Beweisantrag; Austausch des Beweismittels; Konkludente Erklärung; Verletzung des Verfahrensrechts
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.06.1992
- Aktenzeichen
- 5 StR 175/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 11856
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DAR 1993, 174 (Kurzinformation)
- StV 1992, 454
Amtlicher Leitsatz
Hat der Tatrichter nach einer beantragten Beweiserhebung einen prozessualen Hinweis erteilt, wonach ein Austausch des Beweismittels stattgefunden habe, weshalb der Beweisantrag nicht beschieden zu werden brauchte und erklärt der Antragsteller darauf (konkludent), daß er den Beweisantrag nicht aufrechterhalte, ist das Verfahrensrecht nicht verletzt.