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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.07.1985, Az.: IVb ZR 16/84

Unterhalt; Geschiedener Ehegatte; Wieder verheirateter Unterhaltspflichtiger; Unterhaltskürzung; Splittingvorteil

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.07.1985
Aktenzeichen
IVb ZR 16/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12876
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1985, 1007 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2268-2269 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Geht der geschiedene Ehegatte eines wieder verheiratetet Unterhaltspflichtigen dem neuen Ehegatten nach § 1582 I vor, ist sein Unterhaltsanspruch im allgemeinen nach § 1579 I Nr. 4 zu kürzen, soweit er an dem steuerlichen Splittingvorteil des Unterhaltspflichtigen teilhaben würde und dieser den Betrag der Steuerersparnis für den Unterhalt seines neuen Ehegatten benötigt.