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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.02.1989, Az.: 9/4b RV 5/87

Selbständiger; Einkommensverlust; Vergleichseinkommen; Beamtenbesoldung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.02.1989
Aktenzeichen
9/4b RV 5/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11323
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 04.07.1985 - S 29 V 1398/84
LSG München 10.10.1986 - L 15 V 226/85

Fundstellen

  • BSGE 64, 272
  • SozR 3642 § 5 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Der Einkommensverlust eines Beschädigten, der auch ohne die Schädigung wahrscheinlich selbständig erwerbstätig wäre, kann entsprechend den für Unselbständige geltenden Regeln ermittelt werden.

2. § 5 BSchAV, wonach das Vergleichseinkommen bei selbständig Tätigen unter Berücksichtigung der Schul- und Berufsausbildung nach der Besoldungsordnung für Beamte festgelegt wird, ist mit dem Gesetz vereinbar.

3. § 5 BSchAV ist nicht dadurch gesetzwidrig geworden, daß sich die Beamtenbesoldung nicht so erhöht hat wie die Einkommen der Selbständigen und der leitenden Angestellten.