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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.03.1977, Az.: 1 ABR 18/75

Tendenzunternehmen; Theater; Betriebsversammlung; Jährlicher Lagebericht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.03.1977
Aktenzeichen
1 ABR 18/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 31.10.1974 - 7 TaBV 78/73

Fundstellen

  • AiB 2001, 717 (amtl. Leitsatz)
  • BB 1977, 648
  • DB 1977, 962-963 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auch in einem von zwei Stadtgemeinden gemeinsam in der Rechtsform einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts betriebenen Tendenzunternehmen haben die Arbeitgeberinnen in der Betriebsversammlung den jährlichen Lagebericht gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zu erstatten. Dieser Bericht braucht sich im Normalfall nicht auf die nähere Darlegung konkreter künstlerischer Entscheidungen zu erstrecken.