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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.04.1989, Az.: 2 BvL 1/88

Auslegung; Fachgericht; Vorschrift; Regelung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.04.1989
Aktenzeichen
2 BvL 1/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerfGE 80, 54 - 59

Redaktioneller Leitsatz

Weitere Verfahren: 2 BvL 2/88; 2 BvL 3/88

Wenn ein Fachgericht meint, daß die strittige Regelung nur in einer Weise ausgelegt werden kann, muß es die Vorschrift auch in dieser auslegen.