Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

REIT-Aktiengesellschaft

Normen

REITG

§ 3 Nr. 70 EStG

§§ 7 Abs. 8, 8 Abs. 1 Nr. 9 , 14 Abs. 2, 21 Abs. 13 AStG

§ 5 Abs. 1 Nr. 31 FVG

§ 8 InvStG

Information

1 Allgemein

Indirekte Immobilienanlagen mit einer transparenten Besteuerung waren bisher Januar 2007 in Deutschland nicht existent - anders in der internationalen Finanzwelt. Dabei hat sich ein bestimmtes Model bewährt, das international als REIT (Real Estate Investment Trust) bezeichnet wird.

Kennzeichnend für REITs ist, dass die Gewinne nicht bei der Gesellschaft, sondern nur nach der Gewinnausschüttung als Dividende bei dem Anlager besteuert werden. Voraussetzung der damit verbundenen Befreiung der Gesellschaft von der Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht ist eine hohe Gewinnausschüttung (mindestens 90 % der Erträge), die Erzielung von mindestens 75 % der Einkünfte aus Immobilien sowie die Anlage von mindestens 75 % des Gesellschaftsvermögens in Immobilien.

2 Die deutsche Immobilien-Aktiengesellschaft

Die Gründung eines REIT-Aktiengesellschaften wurde mit dem Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) auch in Deutschland ermöglicht.

REIT-Aktiengesellschaften sind Aktiengesellschaft mit einem der in § 1 Abs. 1 REITG aufgeführten Unternehmensgegenstand, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind.

Rechtsgrundlage der REIT-Aktiengesellschaft ist gemäß § 1 Abs. 3 REITG das Recht der Aktiengesellschaft, soweit in dem REITG keine Abweichungen bestimmt sind.

Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt gemäß § 4 REITG 15 Millionen Euro. Die Firma muss die Bezeichnung "REIT-Aktiengesellschaft" bzw. "REIT-AG" enthalten.

Sofern die Gesellschaft die in den §§ 8 - 15 REITG aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, ist sie gemäß § 16 REITG sowohl von der Körperschaftsteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit.

metis