Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.1983, Az.: 3 AZR 137/81

Krankengeldversicherung; Krankengeld; Berufsunfähigkeit; Betriebsrente; Krankentagegeldversicherung; Krankentagegeld; Versorgungsordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.10.1983
Aktenzeichen
3 AZR 137/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Köln 02.10.1980 - 6 Ca 5247/70
LAG Düsseldorf 10.02.1981 - 8 Sa 625/80

Fundstellen

  • BAGE 44, 185 - 191
  • JR 1985, 528
  • VersR 1984, 670

Amtlicher Leitsatz

Leistungen einer Krankentagegeldversicherung dürfen auf eine wegen Berufsunfähigkeit gewährte Betriebsrente dann nicht angerechnet werden, wenn die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung vom Arbeitnehmer allein erbracht werden. Die Vorschrift einer Versorgungsordnung, die eine entsprechende Anrechnung vorsieht, ist wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz unwirksam.