Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.01.1962, Az.: 1 AZR 409/60
Dreischichtenbetrieb; Gesetzlicher Wochenfeiertag; Nachtschicht; Zahlung von Lohn
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.01.1962
- Aktenzeichen
- 1 AZR 409/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10140
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 10.08.1960 - 2 Sa 210/60
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 FeiertLohnzG
- § 611 BGB
Fundstellen
- BAGE 12, 216 - 220
- DB 1962, 443-444 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1962, 981 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Fällt in einem Dreischichtenbetrieb infolge eines gesetzlichen Wochenfeiertages die vor oder an dem Feiertag beginnende Nachtschicht aus, so ist für die ganze ausgefallene Schicht und nicht nur für den in den Feiertag fallenden Teil der Lohn zu zahlen.
2. Als Nachtschicht, die infolge des Feiertages ausfällt, können die Betriebspartner entweder die am Tag vor dem Feiertag beginnende oder die am Feiertag selbst beginnende Nachtschicht bestimmen. Nur eine so bestimmte Schicht ist aufgrund des FeiertLohnzG § 1 Abs. 1 zu bezahlen.