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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.11.1984, Az.: 1 StR 608/84

Sachverständiger; Zeuge; Revision; Verfahrensverstoß

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.11.1984
Aktenzeichen
1 StR 608/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11282
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1985, 135

Amtlicher Leitsatz

Wird ein Sachverständiger, der Zusatztatsachen bekundet, nicht als Zeuge gehört und vereidigt, so kann der darin liegende Mangel die Revision nicht begründen, wenn die Möglichkeit, daß der Verfahrensverstoß die Sachentscheidung beeinflußt hat, ohne weiteres ausgeschlossen oder rein theoretisch ist.