Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.11.1984, Az.: 1 StR 608/84
Sachverständiger; Zeuge; Revision; Verfahrensverstoß
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.11.1984
- Aktenzeichen
- 1 StR 608/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11282
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1985, 135
Amtlicher Leitsatz
Wird ein Sachverständiger, der Zusatztatsachen bekundet, nicht als Zeuge gehört und vereidigt, so kann der darin liegende Mangel die Revision nicht begründen, wenn die Möglichkeit, daß der Verfahrensverstoß die Sachentscheidung beeinflußt hat, ohne weiteres ausgeschlossen oder rein theoretisch ist.