Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 04.11.1980, Az.: 1 BvR 92/71
Grundstücksenteignung; Grundstückserwerber; Verfassungsbeschwerde; Beschwer; Nachträgliche Veräußerung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 04.11.1980
- Aktenzeichen
- 1 BvR 92/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11171
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 56, 296 - 297
- DVBl 1981, 1115 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1981, 1360 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Werden die eine Grundstücksenteignung bestätigenden Gerichtsentscheidungen mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen, entfällt die von diesen Entscheidungen ausgehende verfassungsrechtliche Beschwer nicht durch die nachträgliche Veräußerung des Grundstücks. Der Erwerber des Grundstücks kann in das Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht eintreten.