Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.04.1988, Az.: 1 BvR 1383/87
Arbeitskampf; Zulage; Maßregelung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 11.04.1988
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1383/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 12224
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Fundstelle
- NZA 1988, 473
Amtlicher Leitsatz
Die Annahme, daß die Zahlung einer Zulage an Arbeitnehmer allein dafür, daß sie sich an einem Streik nicht beteiligen, eine unzulässige Maßregelung der streikenden Arbeitnehmer darstellt und streikende Arbeitnehmer daher Anspruch auf die gleiche Zahlung haben, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.