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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.04.1988, Az.: 1 BvR 1383/87

Arbeitskampf; Zulage; Maßregelung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.04.1988
Aktenzeichen
1 BvR 1383/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12224
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1988, 473

Amtlicher Leitsatz

Die Annahme, daß die Zahlung einer Zulage an Arbeitnehmer allein dafür, daß sie sich an einem Streik nicht beteiligen, eine unzulässige Maßregelung der streikenden Arbeitnehmer darstellt und streikende Arbeitnehmer daher Anspruch auf die gleiche Zahlung haben, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.