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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.02.1983, Az.: 4 AZN 526/82

Arbeitsgerichtsverfahren; Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlerhafte Auslegung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.02.1983
Aktenzeichen
4 AZN 526/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10048
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wiesbaden 24.09.1980 - 3 Ca 2174/80
LAG Frankfurt 08.06.1982 - 5 Sa 1104/80

Fundstellen

  • BAGE 41, 367 - 373
  • JR 1984, 440
  • MDR 1983, 611 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann die Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache mit der fehlerhaften Auslegung von Gesetzesrecht gleich welcher Art nicht begründet werden. Dies gilt auch, wenn eine Gesetzesnorm von verschiedenen obersten Gerichtshöfen des Bundes unterschiedlich ausgelegt wird und deshalb eine Anwendung das RsprEinhG in Betracht kommt.