Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.10.1974, Az.: VII ZR 156/72
Vertragspflichterfüllung; PVV; Zumutbare Schutzvorkehrungen; Gefährliche Arbeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.10.1974
- Aktenzeichen
- VII ZR 156/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11087
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Der Besteller einer mit Gefahren verbundenen Arbeit hat alle zumutbaren und möglichen Vorkehrungen zu treffen, um den Unternehmer bei Erfüllung der ihm auferlegten Vertragspflichten vor Schaden zu bewahren. Für die Nichterfüllung dieser Nebenpflicht muß der Besteller nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung einstehen (hier: Haftung eines Bauunternehmers gegenüber dem beauftragten Subunternehmer wegen mangelhafter Absicherung der Baustelle.