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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.10.1974, Az.: VII ZR 156/72

Vertragspflichterfüllung; PVV; Zumutbare Schutzvorkehrungen; Gefährliche Arbeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.10.1974
Aktenzeichen
VII ZR 156/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11087
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Der Besteller einer mit Gefahren verbundenen Arbeit hat alle zumutbaren und möglichen Vorkehrungen zu treffen, um den Unternehmer bei Erfüllung der ihm auferlegten Vertragspflichten vor Schaden zu bewahren. Für die Nichterfüllung dieser Nebenpflicht muß der Besteller nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung einstehen (hier: Haftung eines Bauunternehmers gegenüber dem beauftragten Subunternehmer wegen mangelhafter Absicherung der Baustelle.