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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.11.1975, Az.: 3 RK 61/74

Anspruch auf Beitragszuschuß; Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß; Verfassungsmäßigkeit; Bewilligter Beitragszuschuß

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.11.1975
Aktenzeichen
3 RK 61/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10724
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 41, 13 - 16
  • SozR 2200 § 381 Nr 4

Amtlicher Leitsatz

1. Die Regelung, wonach der Anspruch auf den Beitragszuschuß des Rentenversicherungsträgers nach RVO § 381 Abs 4 S 1 oder 2 entfällt, solange Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß nach RVO § 405 besteht (RVO § 381 Abs 4 S 3), verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (GG Art 3 Abs 1) noch gegen die Eigentumsgarantie (GG Art 14).

2. Das gilt auch für den Fall, daß ein gegenüber dem Arbeitgeberzuschuß höherer Beitragszuschuß bewilligt war.