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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.06.1988, Az.: 2 BvR 1206/87

Lebensmittel; Straftat; Auslegung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.06.1988
Aktenzeichen
2 BvR 1206/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12283
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Hufen, ZLR 88, 631

Amtlicher Leitsatz

§ 17 Abs. 1 Nr. 2b umschreibt i. V. mit §§ 52, 53 die Voraussetzungen der Ahndung eines Normverstoßes als Straftat oder Ordnungswidrigkeit in einem dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügendem Maße, nämlich so konkret, daß Tragweite und Anwendungsbereich des Tatbestandes zu erkennen sind, sich durch Auslegung ermitteln lassen.