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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 05.06.1985, Az.: 2 StR 167/85

Ergänzung der Entscheidungsformel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.06.1985
Aktenzeichen
2 StR 167/85
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1985, 32219
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1985, 562

Verfahrensgegenstand

Diebstahl u.a.

Prozessführer

Hausfrau Karin Susanne M. geborene K. aus K., geboren am ... 1948 in L.,
zur Zeit in Strafhaft in anderer Sache,

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 5. Juni 1985
beschlossen:

Tenor:

Der Entscheidungsformel des am 5. Juni 1985 verkündeten Urteils des Senats wird im Wege der Berichtigung folgender Satz hinzugefügt:

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Gründe

1

Da die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehenbleiben, hat das Rechtsmittel nicht in vollem Umfang Erfolg. Nur im Umfang der Aufhebung wurde die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Damit wurde die unbeschränkt eingelegte weitergehende Revision verworfen. Diesem offensichtlichen Sachverhalt trägt der Beschluß Rechnung

Meyer
Maier
Theune
Niemöller
Gollwitzer