Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 23.09.1981, Az.: 11 RA 58/80

Beendigung einer Berufsfindung; Arbeitserprobung; Übergangsgeld; Berufsfördernde Maßnahme; Rehabilitation; Arbeitslosigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.09.1981
Aktenzeichen
11 RA 58/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10891
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Stuttgart 15.07.1980 - L 6 An 1220/79

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1241e Nr 12

Amtlicher Leitsatz

1. Ist nach Beendigung einer Berufsfindung und Arbeitserprobung, während der der Betreute Übergangsgeld erhielt, eine weitere berufsfördernde Maßnahme erforderlich, so ist AVG § 18e Abs 1 (= RVO § 1241e Abs 1) entsprechend anzuwenden (Fortführung und Fortentwicklung von BSG 12.09.1978 5 RJ 8/78 = BSGE 47, 53, 54 und BSG 30.08.1979 4 RJ 109/78 = BSGE 49, 10).

2. Die gesetzliche Voraussetzung, daß dem Betreuten in der Zwischenzeit eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann, hängt nicht zusätzlich davon ab, ob zwischen Rehabilitation und Arbeitslosigkeit ein innerer Zusammenhang etwa deshalb besteht, weil sich der Betreute "zur Verfügung" des Versicherungsträgers halten muß.