Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.01.1973, Az.: 4 AZR 85/72
Schriftgutverwaltung; Registraturtätigkeit; Schriftsätze; Akten; Fertigung von Statistiken; Berichtigung einer Eigentümerkartei
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.01.1973
- Aktenzeichen
- 4 AZR 85/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10097
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Bremen 21.01.1972 - 1 Sa 20/71
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
- § 23 BAT
Fundstellen
- BAGE 25, 1 - 9
- PersV 1974, 87
Amtlicher Leitsatz
1. Schriftgutverwaltung ist Registraturtätigkeit und besteht darin, Schriftsätze und Akten zutreffend auszuzeichnen und geordnet aufzubewahren.
2. Die Fertigung von Statistiken und die Anweisung zur Berichtigung einer Eigentümerkartei gehören nicht zur Schriftgutverwaltung.
3. Innerhalb einer zu bewertenden Tätigkeit bleiben Tätigkeiten außer Betracht, die nicht ins Gewicht fallen. Im allgemeinen ist davon auszugehen, daß Aufgaben, die weniger als 5 % der zu bewertenden Tätigkeit ausmachen, für die Eingruppierung unbeachtlich sein sollen.
4. Werden tarifvertraglich bestimmte Tätigkeiten in einer Fallgruppe zusammengefaßt, sind diese insoweit zusammengefaßt und für sich zu bewerten.