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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.09.1992, Az.: 2 BvR 1941/89

Verfolgungsverjährung; Verjährung; Staatskasse; Notwendige Auslagen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.09.1992
Aktenzeichen
2 BvR 1941/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12545
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1993, 997-999 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1993, 195-197 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1993, 467 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Ob aufgrund einer Verfolgungsverjährung, die fluchtbedingt eintritt von einer Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse abgesehen werden kann, ist allein anhand des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO zu beurteilen. § 467 Abs. 2 StPO findet hier keine Anwendung.