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Bundessozialgericht
Urt. v. 07.09.1982, Az.: 1 RA 61/81

Rentensplitting; Beginn einer Schutzfrist; Zustellung der Splittingentscheidung; Eingang der Mitteilung des FamG

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
07.09.1982
Aktenzeichen
1 RA 61/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10823
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 54, 87 - 91
  • MDR 1983, 171-172 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die im Falle eines Rentensplitting zugunsten des leistungsverpflichteten Rentenversicherungsträgers normierte "Schutzfrist" beginnt - in Korrektur eines redlichen Versehens des Gesetzgebers – nicht mit der Zustellung der Splittingentscheidung des FamG, sondern mit dem Eingang der Mitteilung des FamG über den Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung beim Rentenversicherungsträger.