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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.07.1984, Az.: 3 AZR 139/82

Schwerbehinderung; Statusänderung von Teilzeitlehrern; Vollbeschäftigter Angestellter; Regelmäßige Arbeitszeit; Verminderte Regelstundenzahl; Teilzeitbeschäftigter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.07.1984
Aktenzeichen
3 AZR 139/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10171
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Braunschweig 02.09.1981 - 3 Ca 422/80
LAG Hannover 04.03.1982 - 8 Sa 119/81

Fundstelle

  • AP Nr. 10 zu § 62 BAT

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Angestellter ist "vollbeschäftigt" im Sinne des Bundes-Angestelltentarifvertrages, wenn er die regelmäßige Arbeitszeit erbringt, die für seine durch Tarifvertrag oder Gesetz gebildete Angestelltengruppe vorgesehen ist.

2. Wird ein angestellter Lehrer mit einer verminderten Regelstundenzahl von 25 Unterrichtsstunden als Schwerbehinderter anerkannt, so verliert er den Status eines Teilzeitbeschäftigten, wenn vollbeschäftigte Lehrer als Schwerbehinderte ebenfalls nur 25 Unterrichtsstunden pro Woche leisten müssen.