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§ 82 ALG - Grundsatz

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Amtliche Abkürzung
ALG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8251-10

Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen die Vorschriften der vorangegangenen Kapitel für Sachverhalte, die von dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Vorschriften der vorangegangenen Kapitel an nicht mehr oder nur noch übergangsweise eintreten können.