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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1977, Az.: 3 AZR 652/76

Berufungsschrift; Unterschrift durch eine postulationsfähige Person; Lesbarkeit der Unterschrift

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.03.1977
Aktenzeichen
3 AZR 652/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 27.08.1976 - 1 Sa 290/76

Fundstellen

  • AP Nr 38 zu § 518 ZPO
  • DB 1977, 1564 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Berufungsschrift muß von einer postulationsfähigen Person unterschrieben sein. Lesbarkeit der Unterschrift ist nicht erforderlich; es genügt ein individueller charakteristischer Schriftzug.

2. Aus der Unterschrift braucht sich die Postulationsfähigkeit nicht eindeutig zu ergeben.