Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 30.03.1995, Az.: 2 BvR 2119/94
Wiedereinsetzungsgesuch; Wegfall des Hindernisses; Hinweis auf Zeitpunkt; Allgemeinkundigkeit; Gerichtskundigkeit; Aktenkundigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 30.03.1995
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2119/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 13343
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW 1995, 2544-2545 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Das Wiedereinsetzungsgesuch muß prinzipiell den Hinweis enthalten, wann das Hindernis für den Antragsteller entfallen ist. Eine Ausnahme gilt, wenn der Zeitpunkt allgemein- oder gerichtskundig ist, also den Akten entnommen werden kann. Der Antragsteller muß nicht damit rechnen, daß er sich über solche Tatsachen zu erklären hat.