Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.02.1976, Az.: BVerwG 7 P 4/75
Höhergruppierung eines Angestellten; Mitbestimmung des Personalrats; Korrektur einer unrichtigen Bewertung; Einigungsverfahren; Initiativvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 13.02.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 P 4/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11183
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 89 Abs. 1 Nr. 5 PersVG HA 1972
- § 81 Abs. 1 PersVG HA 1972
- § 81 Abs. 3 PersVG HA 1972
- § 80 Abs. 1 Nr. 2 PersVG HA 1972
Fundstellen
- BVerwGE 50, 186
- DVBl 1978, 82
Amtlicher Leitsatz
Die von der Dienststelle beabsichtigte Höhergruppierung eines Angestellten unterliegt auch dann der Mitbestimmung des Personalrats, wenn sie lediglich der Korrektur einer unrichtigen Bewertung der übertragenen Tätigkeit dient.
Im Einigungsverfahren wird über die Berechtigung der Einwendungen des Personalrats, nicht über den Vergütungsanspruch des Angestellten entschieden.
Dem Personalrat steht nicht die Befugnis zu, im Wege eines Initiativvertrages die Höhergruppierung eines nach seiner Auffassung unrichtig eingestuften Angestellten durchzusetzen.