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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.02.1976, Az.: BVerwG 7 P 4/75

Höhergruppierung eines Angestellten; Mitbestimmung des Personalrats; Korrektur einer unrichtigen Bewertung; Einigungsverfahren; Initiativvertrag

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.02.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 P 4/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11183
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 50, 186
  • DVBl 1978, 82

Amtlicher Leitsatz

Die von der Dienststelle beabsichtigte Höhergruppierung eines Angestellten unterliegt auch dann der Mitbestimmung des Personalrats, wenn sie lediglich der Korrektur einer unrichtigen Bewertung der übertragenen Tätigkeit dient.

Im Einigungsverfahren wird über die Berechtigung der Einwendungen des Personalrats, nicht über den Vergütungsanspruch des Angestellten entschieden.

Dem Personalrat steht nicht die Befugnis zu, im Wege eines Initiativvertrages die Höhergruppierung eines nach seiner Auffassung unrichtig eingestuften Angestellten durchzusetzen.