Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.03.1976, Az.: VI ZR 62/75
Verschulden; Verkehrsteilnehmer; Nicht vorhersehbare Gefahrenlage; Platzen eines Fahrzeugreifens; Unfallverhütung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.03.1976
- Aktenzeichen
- VI ZR 62/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11482
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DAR 1976, 184
- MDR 1976, 749 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 1504-1505 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Reagiert ein Verkehrsteilnehmer in einer nicht vorhersehbaren, plötzlich eintretenen Gefahrenlage, wie beim Platzen eines Fahrzeugreifens während der Fahrt, nicht richtig und unsachgemäß, stellt dieses falsche Reagieren kein Verschulden dar.