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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.03.1976, Az.: VI ZR 62/75

Verschulden; Verkehrsteilnehmer; Nicht vorhersehbare Gefahrenlage; Platzen eines Fahrzeugreifens; Unfallverhütung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.03.1976
Aktenzeichen
VI ZR 62/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11482
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DAR 1976, 184
  • MDR 1976, 749 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 1504-1505 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Reagiert ein Verkehrsteilnehmer in einer nicht vorhersehbaren, plötzlich eintretenen Gefahrenlage, wie beim Platzen eines Fahrzeugreifens während der Fahrt, nicht richtig und unsachgemäß, stellt dieses falsche Reagieren kein Verschulden dar.