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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.10.1960, Az.: 2 AZR 59/58

Novelle zum PflVG; Rückwirkende Kraft; Ausnahme vom Versicherungszwang; Arbeitgeber der öffentlichen Hand; Kraftfahrer; Fürsorgepflicht; Haftpflichtversicherung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.10.1960
Aktenzeichen
2 AZR 59/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10240
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 10.09.1957 - III Sa 42/57

Fundstellen

  • BB 1961, 96
  • RiA 1961, 62

Amtlicher Leitsatz

1. Die Novelle zum PflVG vom 16.07.1957 (BGBl 1 1957, 710) hat keine rückwirkende Kraft.

2. Schon vor Inkrafttreten der Novelle konnte der vom Versicherungszwang ausgenommene Arbeitgeber der öffentlichen Hand die seinem Kraftfahrer gegenüber bestehenden Fürsorgepflicht dadurch erfüllen, daß er ihn gegen Haftpflicht versicherte oder die Prämien für eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung bezahlte.