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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.08.2013, Az.: 5 ARs 34/13

Feststellung eines Absatzerfolges als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.08.2013
Aktenzeichen
5 ARs 34/13
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2013, 44167
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Hehlerei

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. August 2013

beschlossen:

Tenor:

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu.

Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Gründe

1

Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:

2

"Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus."

3

Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.

4

Der 5. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und hält an entgegenstehender eigener Rechtsprechung nicht fest.

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