Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.08.2013, Az.: 5 ARs 34/13
Feststellung eines Absatzerfolges als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.08.2013
- Aktenzeichen
- 5 ARs 34/13
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2013, 44167
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgegenstand
Hehlerei
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. August 2013
beschlossen:
Tenor:
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu.
Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
Gründe
Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:
"Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus."
Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
Der 5. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und hält an entgegenstehender eigener Rechtsprechung nicht fest.