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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.08.1985, Az.: 1 StR 250/85

Milderungsgründe; Strafmilderung; Straftatbestand

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.08.1985
Aktenzeichen
1 StR 250/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11718
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1986, 71

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Bei gleichem Ursprung der Milderungsgründe (hier: verminderte Schuldfähigkeit des Täters) ist die Einräumung zusätzlicher Strafmilderungen aus §§ 21, 49 StGB neben der Milderung des jeweiligen Straftatbestandes (§ 213, 1.Alt.) nicht ohne weiteres möglich.