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§ 20 LWG - Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
75-50

Die oberste Wasserbehörde wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 WHG zu erlassen.