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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.04.1980, Az.: 4 AZN 77/80

Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsmittel; Rechtsbehelf; Rechtsmittelbelehrung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.04.1980
Aktenzeichen
4 AZN 77/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10004
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 28.11.1979 - 2 Sa 71/78

Fundstellen

  • BAGE 33, 79 - 83
  • DB 1980, 1804 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1980, 698 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 2599 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Nichtzulassungsbeschwerde nach ArbGG § 72a F: 02.07.1979 ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf. Eine Rechtsmittelbelehrung nach ArbGG § 9 Abs. 5 S. 3 ist deshalb nicht erforderlich; vielmehr genügt ein Hinweis auf die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Eine entsprechende Anwendung von ArbGG § 9 Abs. 5 auf Rechtsbehelfe ist nicht möglich.