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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.05.1988, Az.: 10 RKg 10/86

Student; Studium; Stiefkind; Aufnahme in den Haushalt; Eigene Wohnung; Volljährigkeit; Unterhaltsbedarf; Unterhaltspflicht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.05.1988
Aktenzeichen
10 RKg 10/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11431
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Essen 13.05.1986 - L 13 Ar 35/83

Fundstellen

  • MDR 1988, 996
  • MDR 1988, 997 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZBR 1989, 82-83

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, ob Studenten auch während ihres Studiums am Orte der Familienwohnung als Stiefkinder in den Haushalt aufgenommen bleiben, wenn sie eine eigene Wohnung innehaben.

2. Bei volljährigen Kindern bestreitet derjenige Elternteil den überwiegenden Unterhalt, der den Unterhaltsbedarf überwiegend abdeckt.