Bundessozialgericht
Urt. v. 17.05.1988, Az.: 10 RKg 10/86
Student; Studium; Stiefkind; Aufnahme in den Haushalt; Eigene Wohnung; Volljährigkeit; Unterhaltsbedarf; Unterhaltspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.05.1988
- Aktenzeichen
- 10 RKg 10/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 11431
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LSG Essen 13.05.1986 - L 13 Ar 35/83
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1988, 996
- MDR 1988, 997 (Volltext mit amtl. LS)
- ZBR 1989, 82-83
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage, ob Studenten auch während ihres Studiums am Orte der Familienwohnung als Stiefkinder in den Haushalt aufgenommen bleiben, wenn sie eine eigene Wohnung innehaben.
2. Bei volljährigen Kindern bestreitet derjenige Elternteil den überwiegenden Unterhalt, der den Unterhaltsbedarf überwiegend abdeckt.