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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.02.1978, Az.: 3 AZR 624/76

Höchstgrenze; Versorgungsbezüge; Einkommen; Verwendung; Öffentlicher Dienst; Versorgung; Tarifpartner; Ehegatte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.02.1978
Aktenzeichen
3 AZR 624/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10099
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 30.06.1976 - 6 Sa 119/75

Fundstellen

  • BB 1978, 916
  • VersR 1979, 968

Amtlicher Leitsatz

1. § 28 Abs. 2 Nr. 1 VVA unterscheidet bei der Festlegung der Höchstgrenze für das Ruhen von Versorgungsbezügen beim Zusammentreffen mit einem Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst nicht, ob Versorgung und Einkommen von einer Person oder von zwei Personen (Ehegatten) erdient sind. Diesem Unterschied müssen die Tarifpartner Rechnung tragen (im Anschluß an den Beschluß des BVerfG vom 11.10.1977 2 BvR 407/76 AP Nr. 112 zu Art. 3 GG).

2. Die fehlende Differenzierung führt gem. Art. 3 Abs. 1 GG zur Unwirksamkeit des § 28 Abs. 2 Nr. 1 VVA.