Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.04.1979, Az.: 4 AZR 497/77
Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit; Selbständige Erstellung der Nachrichtenspiegel; Redakteur; Alleinverantwortliche Erstellung; Arbeitsvorgang
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.04.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 497/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10012
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 05.04.1977 - 8 Sa 233/76
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstelle
- PersV 1980, 345
Amtlicher Leitsatz
1. Die Tätigkeitsmerkmale der BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe Ib Fallgruppe 5 und BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe Ia Fallgruppe 2 unterscheiden sich durch das jeweils geforderte verschiedene Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit.
2. "Selbständige" Erstellung der Nachrichtenspiegel bedeutet, daß der Redakteur im wesentlichen selbst den Inhalt auszuwählen, die Schwerpunkte unter den eingehenden Nachrichten zu setzen und die Abfassung ohne Mitwirkung Dritter vorzunehmen hat. Die weiter geforderte "alleinverantwortliche" Erstellung setzt voraus, daß der Redakteur für Inhalt und Abfassung der Nachrichtenspiegel die alleinige Verantwortung zu tragen hat; eine Mitverantwortung reicht nicht aus.
3. Die selbständige und alleinverantwortliche Erstellung von Nachrichtenspiegeln ist "Arbeitsvorgang" im Sinne von BAT nF § 22.