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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.04.1979, Az.: 4 AZR 497/77

Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit; Selbständige Erstellung der Nachrichtenspiegel; Redakteur; Alleinverantwortliche Erstellung; Arbeitsvorgang

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.04.1979
Aktenzeichen
4 AZR 497/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10012
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 05.04.1977 - 8 Sa 233/76

Fundstelle

  • PersV 1980, 345

Amtlicher Leitsatz

1. Die Tätigkeitsmerkmale der BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe Ib Fallgruppe 5 und BAT Anl. 1a Vergütungsgruppe Ia Fallgruppe 2 unterscheiden sich durch das jeweils geforderte verschiedene Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit.

2. "Selbständige" Erstellung der Nachrichtenspiegel bedeutet, daß der Redakteur im wesentlichen selbst den Inhalt auszuwählen, die Schwerpunkte unter den eingehenden Nachrichten zu setzen und die Abfassung ohne Mitwirkung Dritter vorzunehmen hat. Die weiter geforderte "alleinverantwortliche" Erstellung setzt voraus, daß der Redakteur für Inhalt und Abfassung der Nachrichtenspiegel die alleinige Verantwortung zu tragen hat; eine Mitverantwortung reicht nicht aus.

3. Die selbständige und alleinverantwortliche Erstellung von Nachrichtenspiegeln ist "Arbeitsvorgang" im Sinne von BAT nF § 22.