Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.09.1981, Az.: 7 AZR 602/79
Befristeter Arbeitsvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.09.1981
- Aktenzeichen
- 7 AZR 602/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10222
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Nürnberg 29.03.1979 - 1 Sa 30/78
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1982, 437
- NJW 1982, 1174 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Vertretung eines zeitweise verhinderten Mitarbeiters zur Wahrnehmung ständig anfallender Aufgaben stellt einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses dar.
2. Werden hintereinander mehrere Zeitverträge unter dem Gesichtspunkt einer Vertretung geschlossen, so kann im Zeitpunkt des Vertragsschlusses einer dieser Zeitverträge die Prognose ergeben, daß der Fall eines rechtlich nicht zu billigenden Dauerzustandes vorliegt (im Anschluß an BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).