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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.10.1981, Az.: 4 AZR 225/79

Unzutreffende Eingruppierung; Verschulden; Eingruppierungfeststellungsklagen; Verzugszinsen; Verzugsschaden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.10.1981
Aktenzeichen
4 AZR 225/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10042
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 18.08.1975 - 13 Ca 9433/74
LAG München 10.01.1979 - 7 Sa 784/75

Fundstellen

  • BAGE 36, 245 - 261
  • NJW 1982, 2279 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

I. d. R. kann bei einer unzutreffenden Eingruppierung nach der Vergütungsordnung zum BAT wegen der damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeit kein Verschulden auf der Arbeitgeberseite angenommen werden. Daher können im allgemeinen i. V. mit Eingruppierungsfeststellungsklagen weder Verzugszinsen noch die Ersetzung weiteren Verzugsschadens geltend gemacht werden.