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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.12.1968, Az.: 2 AZR 89/68

Schwangerschaftsauskunft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.12.1968
Aktenzeichen
2 AZR 89/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10099
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen - 05.01.1968 - AZ: 2 Sa 102/67

Fundstellen

  • DB 1969, 489 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1969, 679-680 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn die schwangere Arbeitnehmerin nicht innerhalb der Frist des § 9 MuSchG dem Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft Kenntnis gibt, ist die Kündigung wirksam, und zwar auch dann, wenn die schwangere Arbeitnehmerin infolge falscher Diagnose ihres Arztes ihre Schwangerschaft nicht kennt.