Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1988, Az.: 2/9b RU 8/87

Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; Ablehnung; Unrichtigkeit; Positives Tun des Betroffenen; Unterlassen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.05.1988
Aktenzeichen
2/9b RU 8/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11575
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Trier 26.06.1985 - S 3 U 3/85
LSG Mainz 17.12.1986 - L 3 U 145/85

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1989, 282

Amtlicher Leitsatz

§ 44 I 2 SGB X gibt der Behörde nur dann das Recht, die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes für die Vergangenheit abzulehnen, wenn die Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes auf einem positiven Tun des Betroffenen beruht; ein Unterlassen genügt nicht.