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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 08.11.1996, Az.: 2 StR 297/96

Ergänzung des Tenors eines Beschlusses

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.11.1996
Aktenzeichen
2 StR 297/96
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1996, 16750
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
Frankfurt a.M.

Verfahrensgegenstand

Zuhälterei u.a.

Prozessgegner

Mahsuni C. aus F. a.M., geboren am ... 1972 in A. (T.),
zur Zeit in Untersuchungshaft

Tenor:

Der Tenor des Beschlusses vom 27. September 1996 in dieser Sache wird wie folgt ergänzt:

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Theune
Detter
Gollwitzer
Bode
Athing