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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.11.1991, Az.: BVerwG 6 P 24/90

Anhörungsrecht des Personalrats; Stellenanforderungen; Kreisverwaltung; Stellenpläne; Vorbereitung des Entwurfs; Informationspflicht des Dienststellenleiters; Stellenmehrbedarf

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.11.1991
Aktenzeichen
BVerwG 6 P 24/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12797
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Arnsberg 09.03.1988 - PVL 1/88
OVG Nordrhein-Westfalen - 05.07.1990 - AZ: CL 20/88

Fundstellen

  • Buchholz 251.7 § 75 NWPersVG Nr 1
  • ZBR 1992, 251

Amtlicher Leitsatz

1. Stellenanforderungen nachgeordneter Stellen und Ämter einer Kreisverwaltung sind nicht als "Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen" anzusehen, zu denen gemäß § 75 Nr. 1 LPersVG NW der Personalrat anzuhören ist.

2. Der Personalrat ist im Anhörungsverfahren gemäß § 75 Nr. 1 LPersVG NW nur dann auf Grund der Informationspflicht des Dienststellenleiters (§ 65 Abs. 1 LPersVG NW) über abgelehnte Stellenanforderungen nachgeordneter Stellen und Ämter zu unterrichten, wenn er z.B. Anhaltspunkte für einen konkreten Stellenmehrbedarf in diesen Bereichen vorträgt und in diesem Zusammenhang nach abgelehnten Stellenanforderungen fragt.