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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.04.2006, Az.: 6 AZR 347/05

Insolvenzrechtliche Einordnung einer tarifvertraglichen Abfindungsforderung; Einordnung einer in einem Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehenen Abfindungsanspruch als eine bloße Insolvenzforderung oder als eine Masseforderung; Geltendmachung von Ansprüche für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Auswirkungen des Eintritts der Bedingung für den Anspruch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Begründung des Abfindungsanspruchs vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Wesen einer Abfindung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.04.2006
Aktenzeichen
6 AZR 347/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 25156
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJ 2006, V Heft 6 (Pressemitteilung)
  • NWB 2006, 1583 (Kurzinformation)

Gründe

1

Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 27.04.2006, 6 AZR 364/05.