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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.05.2006, Az.: 2 AZR 246/05

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung gegenüber eines unterhaltspflichtigen schwerbehinderten Arbeitnehmers; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung sowie eine diesbezügliche Sozialauswahl und die Auswirkungen des Behindertenschutzes; Abgestufte Darlegungslast hinsichtlich einer für eine ordentliche Kündigung erforderlichen ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats; Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten; Anwendung der maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften der Bundeswehr auf den Kündigungsfall einer US-Stationierungsstreitkraft ; Kündigungsschutzantrag uns seine Erledigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.05.2006
Aktenzeichen
2 AZR 246/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 28629
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Kaiserslautern - 30.09.2004 - AZ: 7 Ca 2273/03
LAG Rheinland-Pfalz - 22.03.2005 - AZ: 5 Sa 944/04

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. März 2005 - 5 Sa 944/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.