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Bundesfinanzhof
Urt. v. 05.06.1992, Az.: VI R 79/89

Referendar-AG

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
05.06.1992
Aktenzeichen
VI R 79/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 10879
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFH/NV 1992, 813-814
  • JuS 1993, XXII Heft 3 (Volltext)
  • JurBüro 1993, 210 (Kurzinformation)
  • NJW 1993, 959-960 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Kosten der Teilnahme an der Reise einer Arbeitsgemeinschaft für Gerichtsreferendare stellen keine abziehbaren Werbungskosten dar, wenn die Kosten nicht objektiv durch den Beruf des Steuerpflichten veranlaßt sind. Dies gilt insbesondere, wenn mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist.