Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.12.1958, Az.: 2 AZR 557/55
Kündigung; Kündigungsschutz; Massenentlassungen; Berufung auf Unwirksamkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.12.1958
- Aktenzeichen
- 2 AZR 557/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1958, 10074
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1959, 415
- DB 1959, 463-464 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Der Senat hält an dem in dem Urteil vom BAG 06.11.1958 2 AZR 354/55 = BAGE 7, 4 aufgestellten Grundsatz fest, daß die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen (KSchG §§ 15 ff.) erfolgt, nur dann unwirksam ist, wenn der gekündigte Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit beruft.